- Sie müssen einen gültigen Luftfahrerschein und eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen und diese auf Verlangen vorweisen.
- Fluggerät und Ausrüstung müssen gütesiegelkonform sein.
- Sie müssen durch ein Mitglied des ODGV in die Besonderheiten des jeweiligen Geländes eingewiesen sein.
- Alle Piloten sind verpflichtet, die Flugbetriebsordnung des DHV für HG und GS einzuhalten.
- Befahren und Parken der Wiesen ist nicht gestattet
- Wer gegen diese und die am SP ausgehängten Regeln (Geländeordnung) verstößt, wird mit Startverbot für alle unsere Gelände belegt.
Die Nutzung unserer Fluggelände beträgt für Gastpiloten derzeit 5 Euro je Tag
(oder Beitritt zum Verein)
und werden von Vereinsmitgliedern in Form einer Tagesmitgliedschaft erhoben.
Funkfrequenz: Kanal 24 oder 433,65 Mhz
Wetterstation Rohrbahn 0170-7287230 |